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Vermummung

Es ist verboten – aber welche Art von Vermummung ist verboten?

Wenn bei einer Demonstration Leute festgenommen werden, wird oft als Begründung angeführt, dass sie vermummt gewesen seien. Und das ist verboten.

Doch die Vermummung ist mehr als ein Modegag. Sehr oft werden DemonstrantInnen von den Bullen gefilmt, aber auch Nazis tun das, um Linke für spätere Überfälle zu identifizieren. Kein Wunder also, dass sich DemonstrantInnen dagegen schützen wollen.

Das Filmen von DemoteilnehmerInnen ist den Bullen nicht ohne einen Vorwand erlaubt. Als Vorwand gilt z.B. die Vermummung. Wenn man also versucht, seine Identität zu verschleiern, macht man sich strafbar. Dies gilt laut Versammlungsgesetz §17a – dem „Vermummungsgesetz“. Darin steht jedoch nicht klar, wann Vermummung wirklich strafbar ist bzw. wie man sich vermummen muss, um u.U. festgenommen werden zu können.

Ein Beispiel. Am 3. Okt 1996 wurde Walther S. wegen nicht erkennbarer Identität auf einer Demo gegen die nationalen Einheitsfeiern in München festgenommen. Er trug eine Kapuze, eine Sonnenbrille und „versteckte“ sich hinter einem Transparent. Dies waren drei Gründe für Zivilbeamte, ihn und zwei andere Leute nach der Abschlusskundgebung festzunehmen. Eine Hausdurchsuchung erfolgte bei Walther und er wurde zu 24 Sozialstunden verurteilt. Laut Staatsanwaltschaft sollte es sogar zu 32 Stunden Freizeitarrest kommen. Der Richter meinte aber, das Transparent gelte nicht als Vermummung, aber Sonnenbrille und Kapuze sehr wohl.

Das Vermummungsverbot ist ein undemokratisches Mittel, das die Demonstrationsfreiheit einschränkt. Es unterstellt nicht nur von vornherein, dass DemonstrantInnen Straftaten begehen; die DemonstrantInnen werden gezwungen, ihre Identität offen zu legen, während jene der Knüppel-Bullen natürlich nicht so leicht zu erfahren ist.

Die Erleichterung des Feststellens der Identität nützt letztlich immer dem bürgerlichen Staat bei seinen Versuchen, jede Art von Protest und Widerstand zu kriminalisieren und zu bekämpfen. Aber das muss man nicht ohne weiteres hinnehmen.

Die Identität der Anwesenden festzustellen, ist eines der Hauptziele der Polizei. Deshalb ist es hilfreich, nicht allein auf Demos zu gehen und sie auch nicht allein zu verlassen, damit man nicht einfach so weggeschnappt werden kann.

Sich zu vermummen ist natürlich ein Risiko. Aber erfahrungsgemäß gibt es am 1.Mai in Berlin Regen oder grelle Sonne – deshalb ist ist schon ganz praktisch, eine Kapuze und eine Sonnenbrille zu tragen.

//von Sol aus Bernau //REVOLUTION Nr. 11

* Weitere Infos und Berichte über Vermummung unter www.rote-hilfe.de

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