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Von Neukölln zur Weltrevolution: Zur Kommunistischen Jugendinternationale

Streit um die Einberufung des II. Kongresses

Einladungsschreiben zum II. Kongress der KJI

Einberufung des II. internationalen Kongresses der Kommunistischen Jugendinternationale

Das Exekutivkomilee der Kommunistischen Jugendinternationale hatte in seiner Sitzung vom 9. November beschlossen, den II. internationalen Kongreß der Kommunistischen Jugendinternationale auf den 25. April 1920 einzuberufen.

Die Wichtigkeit und die hohe Bedeutung der zur Behandlung stehenden Tagesordnung für die proletarische Jugend aller Länder macht die Teilnahme aller kommunistischen Jugendorganisationen und aller wahrhaft revolutionären wirtschaftlichen Jugendvereinigungen notwendig. Das Exekutivkomitee hat deshalb beschlossen, außer den politisch-kommunistischen Jugendorganisationen alle, das Programm der Jugendinternationale anerkennenden revolutionären wirtschaftlichen Jugendvereinigungen, Sonntagsschulen und Kindergruppen zu dem Kongreß einzuladen und dadurch den Kongreß zu einem Weltkongreß der gesamten revolutionären proletarischen Jugend zu gestalten. Den Organisationen gehen besondere Einladungen zu.

Als Tagesordnung wurden vom Exekutivkomitee folgende Punkt bestimmt:

1. Bericht des Exekutivkomitees.

2. Die weltpolitische Lage.

3. Der wirtschaftliche Kampf der proletarischen Jugend:

a) das wirtschaftliche Programm in der letzten Phase des proletarischen Klassenkampfes vor übernahme der Macht,

b) die Träger dieses Kampfes (Kommunistische Jugendorganisationen, Gewerkschaftsgruppen, Lehrlingsverbände), die Stellung und ihr Verhältnis zueinander.

4. Kommunistische Jugenderziehung,

a) das Erziehungsproblem nach Übernahme der Macht in der Schule, in den Fabriken usw.;

b) die kommunistische Erziehungsarbeit vor Übernahme der Macht in den kommunistischen Jugendorganisationen;

c) die kommunistische Erziehungsarbeit in den Kindergruppen und Sonntagsschulen;

d) die internationale Zusammenfassung der Kindergruppen und ihr organisatorisches Verhältnis zu den kommunistischen Jugendorganisationen.

5. Die Agitationsmethoden der kommunistischen Jugendorganisationen,

a) unter der Industriearbeiterjugend;

b) unter der Bauernjugend;

c) unter den Schülern und der studierenden Jugend:

d) unter den Kolonialvölkern.

6. Die antimilitaristische Taktik der kommunistischen Jugendorganisationen.

7. Die Kommunistische Jugendinternationale und die revolutionären nationalistischen Jugendverbände (jüdische, irische).

8. Das Verhältnis der kommunistischen Jugendorganisation zu den kommunistischen Parteien und das der Kommunistischen Jugendinternationale zu der Kommunistischen Internationale.

9. Abänderungsanträge zu den Statuten.

10. Organisatorische Fragen:

a) die Frage der Untersekretariate und ihr Verhältnis zu dem Exekutivkomitee einerseits und zu den Landesorganisationen andererseits;

b) die Zeitung der Jugendinternationale und ihre Herausgabe und Verbreitung in allen Ländern und Sprachen;

c) der internationale Verlag (Schriften, Karten, Abzeichen);

d) der internationale Schriftenvertrieb usw.

11. Wahlen.

12. Verschiedenes.

Die Anträge, Resolutionen und Richtlinien des Exekutiv-Komitees werden im Januar in einer Sonder-Ausgabe der "Jugend-Internationale" sofort in mehreren Sprachen erscheinen.

Es ergeht aber heute schon an alle eingeladenen Verbände der Appell, innerhalb ihrer Organisationen, auf Konferenzen und Kongressen, in den Jugendzeitungen usw. die einzelnen Fragen gründlich und eingehend zu besprechen und ihrerseits Anträge und Resolutionen einzusenden.

10. November 1920.
Das Exekutiv-Komitee der Kommunistischen Jugendinternationale.

Brief des ZK des RKJV an das EK der KJI

An das Exekutivkomitee der Kommunistischen Jugendinternationale

(Bitte den Zentralkomitees der nationalen Verbände vor der nächsten Sitzung des Büros der Jugendinternationale zur Beratung zu übergeben.)

Das Zentralkomitee des RKJV und das Ostsekretariat hallen es für notwendig, in diesem Briefe dem Exekutivkomitee der KJI den neuen Vorschlag über den Ort der Einberufung des nächsten Kongresses der Jugendinternationale zur Beratung zu übermitteln.

Sowohl in der Sitzung des Büros der JI im Juni 1920 in Berlin, wie auch in der Besprechung der Delegierten der Jugend-Organisationen auf dem II. Kongreß der III. Internationale in Moskau war es die Meinung des größten Teils der Delegierten, es wäre notwendig, den II. Kongreß der Jugendinternationale in Italien einzuberufen. Ein Teil der Genossen, darunter auch die Delegation des RKJV, schlug Skandinavien als den bequemsten Ort für den Kongreß vor.

Gegenwärtig, nach eingehender Prüfung dieser Frage, schlagen die oben erwähnten Organisationen vor, den nächsten Kongreß der Jugendinternationale nach Moskau einzuberufen, indem sie diesen Vorschlag folgendermaßen motivieren:

1. Den Schwerpunkt des II. Kongresses der KJI wird die Frage der Beziehungen zwischen Partei und Jugend bilden. Wir halten es für durchaus notwendig, daß bei der Beratung dieser Frage die Mitglieder des Exekutivkomitees der Kommunistischen Internationale, in dem die Vertreter der kommunistischen Parteien aller Länder sitzen und das die gesamte Politik leitet, anwesend sind. Dieses kann aber nur in dem Falle gechehen, wenn der Kongreß in Moskau stattfindet.

2. Auf dem II. Kongreß wird gleichzeitig mit der oben erwähnten Frage einer der wichtigsten, die Frage des Wirtschaftsprogramms der KJI und die Schulfrage sein. Zur Beratung dieser Frage ist es dringend notwendig, Genossen heranzuziehen, die praktisch in der Neuorganisation der Arbeit und Erziehung der Jugend in der Periode der proletarischen Diktatur beteiligt sind und die die ausländischen Delegierten mit ihren praktischen Erfahrungen und Erfolgen bekanntmachen könnten. Deshalb auch muß der Kongreß in Moskau einberufen werden.

3. Im Jahre 1920 trat eine Reihe von Jugendorganisationen der östlichen Länder (Persien, der Türkei, Buchara, China, Armenien, Georgien, Turkestan, Aserbeidshan usw.) der Jugendinternationale bei. Die Vertretung dieser Organisationen auf dem 2. Kongreß, der nicht nur ein europäischer, sondern ein Weltkongreß sein soll, ist von großer Wichtigkeit, da nicht nur die Zahl der Delegierten, sondern die der vertretenden Länder in Betracht kommt. Dieses ist wiederum nur bei der Einberufung des Kongresses nach Moskau, wie auch die betreffenden Organisationen und der Rat der Jugend des Ostens in Baku verlangen, möglich.

4. Die Einberufung des Kongresses nach Moskau sichert ihm die Möglichkeit einer ruhigen legalen Arbeit, was in keinem der europäischen kapitalistischen Länder in vollem Maße erreicht werden kann.

5. Die Einberufung des Kongresses nach Moskau gibt die Möglichkeit, die Vertreter der westlichen Jugendorganisationen mit dem Leben der Sowjetrepublik und mit der Tätigkeit der stärksten Jugendorganisation der Welt, dem RKJV, der auch die größten Erfahrungen hat, vertraut zu machen.

6. Soweit es sich darum handelt, welches Land und welche Organisation die Ehre verdient haben, den Weltkongress der KJI bei sich zu empfangen, worauf mehrere Genossen in Westeuropa hinweisen, so sind wir der Meinung, daß in dieser Beziehung unser Vorschlag von keiner der Jugendorganisationen der anderen Länder beanstandet werden kann.

Als ein Teil der Genossen die Einberufung des Kongresses nach Italien forderte, wurde dieses dadurch begründet, daß der Kongreß eine große Wirkung auf die Entwicklung der Jugendbewegung in den romanischen Ländern haben kann. Gegenwärtig ist das Ergebnis der inneren Klärung in der Jugendbewegung dieser Länder, hauptsächlich aber in dem wichtigsten, in Frankreich, zugunsten der Kommunisten ausgelaufen; in Italien existiert eine der stärksten Jugendorganisationen der Welt, soweit es sich nur um Spanien und Portugal handelt, halten wir die Zuziehung der Organisationen der östlichen Jugend auf dem Weltkongreß, was unbedingt von großer Wichtigkeit für die Entwicklung der Jugendbewegung im Osten sein wird, sowohl im nahen als auch im fernen, für unermeßlich wichtiger für die Sache der Weltrevolution und der Entwicklung der internationalen Jugendbewegung.

Der einzige Einwand, den man gegen die Einberufung des Kongresses nach Moskau machen könnte, wäre die technische Schwierigkeit für die ausländischen Genossen in der Reise nach Sowjet-Rußland. Doch der II. Kongreß der III. Internationale eurerseits hat uns bewiesen, daß eine Möglichkeit, nach Russland zu kommen, vorhanden ist, andererseits aber hai sich die internationale Lage Sowjet-Rußlands nach dem Frieden mit Polen und nach den neuen Siegen der Roten Armee wesentlich verbessert, wodurch auch die Möglichkeit einer Reise nach Sowjet-Rußland für die ausländischen Genossen erleichtert wird. Wir sind überzeugt, daß die technische Organisation des Kongresses in Moskau vollständig möglich ist, und machen aufmerksam darauf, daß die Einberufung des Kongresses nach Italien nicht mindere technische Schwierigkeiten erfordern wird, daß es den Vertretern des RKJV (geschweige schon den Vertretern der Organisationen des Ostens, die überhaupt nicht nach Italien kommen können) schwer sein wird, nach Italien zu reisen. Ohne die Vertretung des RKJV, der zwei Drittel der Jugendinternationale umfaßt, ist der internationale Kongreß überhaupt unmöglich. In der Erkenntnis, daß die italienische Organisation durch ihren langjährigen heroischen Kampf die Ehre verdient hat, den Kongreß der Jugendinternationale bei sich zu begrüßen, sind wir der Meinung, daß der III. Kongreß der Jugendinternationale in Italien stattfinden wird, das zu dieser Zeit, wie wir fest überzeugt sind, ein Land der proletarischen Diktatur, eine Sowjetrepublik sein wird.

Mit kommunistischem Gruß!
Sekretär des Zentralkomitees des RKJV und Ostsekretär der KJI, gez. Lazar Schatzkin.
Moskau, den 10. November 1920.

Brief des EK der KI an das EK der KJI

An das EK der KJI

Das Exekutivkomitee der Kommunistischen Internationale unterstützt vollkommen den Vorschlag des Zentralkomitees des Kommunistischen Jugendverbandes Rußlands über die Einberufung des II. Weltkongresses oder Jugendinternationale, in der Annahme, daß nur in Sowjet-Rußland, bei tätiger Beteiligung des Exekutiv-Komitees der III. Internationale, die Bedingungen für eine erfolgreiche Arbeit des Kongresses beschafft werden können.

Vorsitzender des Exekutivkomitees der Kommunistischen Internationale, G. Sinowjew.
11. November 1920.

Brief des EK der KJI an Schatzkin (gekürzt)

Berlin, den 4. Dezember 1920.

Lieber Freund!

Wir sandten heute nachstehendes Radio an Dich ab:

"Freund Hü. und C. [zwei Kuriere des EK der K.J.I.] gut eingetroffen. Bürositzung findet vor Kongreß nicht statt. Kongreßort unverändert bei Luigi [L. Polano – Gemeint ist Italien.]. Deine Herreise nach Berlin unbedingt sofort notwendig. Brief folgt."

Wir hoffen, daß Du im Besitze dieses Radiotelegrammes bist und teilen Dir noch in gedrängter Kürze weiteres brieflich mit. Also, unser Bote und Dein Bote sind glücklich angekommen.

... Es ist uns unmöglich, an die Einberufung einer Bürositzung noch vor dem Kongreß zu gehen; wir sind mit anderen Arbeiten derartig überlastet, daß eine Abhaltung solcher nicht in Frage kommen kann. Zudem haben seit der letzten BS [Bürositzung] für beinahe alle Gebiete internationale Konferenzen stattgefunden, die eine nochmalige Wiederholung unnötig machen.

Wir haben nicht das Recht und keine Veranlassung, den Beschluß der BS, den Kongreß bei Luigi stattfinden zu lassen, umzuwerfen. Auch bei Dir wurde dieser Beschluß noch einmal sanktioniert. Zudem wären die Reisemöglichkeiten zur Winterszeit nach Rußland erheblich schwieriger und langwieriger, als umgekehrt in ein mitteleuropäisches Land. Die Zeit bis zum Stattfinden muß überdies mit aller Intensität für die geistige Vorarbeit ausgenutzt werden. Außerdem sprechen mehrere andere gewichtige Gründe gegen eine Ortsverlegung.

Über den Ausgang der Konferenzen in Paris (sämtliche ausländischen Delegierten sind inzwischen wieder freigelassen worden), Karlsbad. Prag und Luxemburg ist Dir schon brieflich mitgeteilt worden.

Unser zweiter Bote ist wohl auch inzwischen angekommen. Entschuldige die Kürze dieses Briefes mit Zeitmangel. Wir stehen auf reisendem Fuße zur Südostkonferenz, die Kinderkonferenz mußte inhibiert werden.

Brüderliche Grüße Dir und allen anderen Freunden.

gez. Münzenberg.

Telegramm des Genossen Borodin an das EKKI

Berlin, 21. Januar 1921.

An das EKKI.

Das Exekutivkomitee der Jugendinternationale ist nach längerer Debatte endlich übereingekommen, keinen definitiven Beschluss über den Ort ihres Kongresses zu fassen, ehe nicht eine Delegation mit Münzenberg [Die Reise des Genossen M. mußte infolge Paßschwierigkeiten unterbleiben. An seiner Stelle fuhr Genosse Ziegler.] an der Spitze nach Moskau gereist ist und mit der Exekutive verhandelt hat über den Ort für den Kongreß.

gez. Borodin [damaliger Vertreter des EKKI in Berlin].

Telegramm des EK der KJI an Genossen Lazar Schatzkin

An Lazar Schatzkin

Nach Rückkehr von Bernhard und Genossen6 EK erneut Stellung genommen. Beschluss, die Dringlichkeit politischer, taktischer, agitatorischer und organisatorischer Fragen zwingt zur raschen Durchführung des Kongresses am vorgesehenen Tag und Ort. Erwarten unbedingt Delegation von dort bis 30. hier. Um Euch entgegenzukommen, weiterer Beschluss zwischen Kongreß KI und Gewerkschaftskongreß in Moskau, der weniger dringende und den Osten besonders interessierende Fragen erledigen soll. Bestätigt Eintreffen dieses Berichts und telegraphiert Eure Ankunft.

15. März 1921.
Willy Leo.

//Quelle: Alfred Kurella: Gründung und Aufbau der KJI. München 1972. S. 236-241.

 

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